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Haftungsinhalte
Im Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht wird für Sach- und Rechtsmängel gehaftet
Mietrecht: Auch für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
Der Mangelbegriff wird für alle drei Vertragstypen ähnlich definiert.
Die Rechtsfolgen weichen aber hinsichtlich Umfang und Modalitäten der Gewährleistung voneinander ab.