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Werkverträge und Kaufverträge 1
Gleichartige Gewährleistungsrechte, jedoch Detailunterschied in den Modalitäten:
Nacherfüllungsanspruch: (§§ 437 Nr 1, 439, 634 Nr. 1, 635 BGB) Wahlrecht des Käufers:
- Kaufvertrag: Mangelbeseitigung oder Neulieferung
- Werkvertrag: Mangelbeseitigung oder Herstellung eines neuen Werks