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Begriff des Sachmangels
Ist der Inhalt von Softwareverträgen:
- Eine Sache?
- Ein (Nutzungs-)Recht?
- Oder ein Immaterialgut?
Keine eindeutige Entscheidung des BGH.
Die Sachmängelvorschriften werden aber »zumindest entsprechend« angewandt. (§§ 434, 536, 633 BGB)