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Den Leistungsumfang beschreibende Dokumente
Kann bei Standardsoftware der Leistungsbeschreibung sein.
Bei Individualsoftware das Pflichtenheft.
Liegen keine schriftlichen Vereinbarungen vor, können auch mündliche Abregen maßgeblich sein.
In Außnahmefällen können auch stillschweigende Vereinbarungen gerichtlich bestätigt werden.