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Gewöhnliche Verwendung bei Software?
Galt in den 1980ern umstritten, da viele Variationsmöglichkeiten existieren.
Heute geht man von Qualitäts- und Leistungsstandards aus. (Auch wenn schwer ermittelbar, Preisklasse spielt eine Rolle)
i.d.R. muss das Programm dem vom Hersteller festgelegten Einsatzzweck genügen.
Darum meist umfassende Programmbeschreibungen der Hersteller.
Beweispflicht bei Nichteinhaltung liegt beim Erwerber.