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Unterschiedliche Fehlerbegriffe
Fehlerbegriff der Informatik:
- Fehlerfreiheit kann praktisch nie erreicht werden.
Juristischer Fehlerbegriff:
- Entscheidend ist die Gebrauchstauglichkeit.
- Da es bei Software immer Verbesserungen möglich sind, begründet das Fehlen dieser keine Ansprüche auf Gewährleistung.
- Technische Fehler besteht nur Gewährleistungsanspruch, wenn dadurch die Gebrauchstauglichkeit tangiert wird.
- Bei unerheblichen Fehler gelten die obigen Einschränkungen.
Minderung und Nacherfüllung sollten vertraglich fixiert werden.